
Wirbel um Starkregen-Risikomanagement
— Aus dem Ortschaftsrat:
Wirbel um Starkregen-Risiko-Management
Jede Menge Diskussionspunkte gab es zum Konzept des Starkregen-Risikomanagements der Stadt. Thema waren unter anderem die Risikogebiete in Degerschlacht. Mit dem Beschlussvorschlag, das Handlungskonzept zur Kenntnis zu nehmen, waren die Räte ganz und gar nicht einverstanden, so lange die Vorgehensweise der Stadt nicht geklärt ist. „Hier geht es an den Geldbeutel jedes Einzelnen“, so die einstimmige Meinung.

„Starkregen-Risikomanagement ist Gemeinschaftsaufgabe zwischen Bund, Kreis, Land, Stadt und Bürger“
Starkregen-Risikomanagment, Infrastrukturanpassung in Folge des Klimawandels standen auf der Tagesordnung bei der Ortschaftsratssitzung am Mittwoch.
Extremwetter und Starkregenfälle sorgen in Reutlingen immer wieder für Probleme, wenn Straßen unter Wasser stehen oder Keller überflutet werden.
Auch Degerschlacht hatte in der Vergangenheit die Auswirkungen von Extremwetterlagen zu spüren bekommen. Hagelstürme haben großen Schaden angerichtet und auch Starkregenfälle haben Spuren hinterlassen.
Infrastrukturanpassung der Stadtentwässerung Maßnahme für Starkregen-Risikomanagement
Die Stadt plant deshalb eine Infrastrukturanpassung der Stadtentwässerung als Maßnahme für ihr Starkregen-Risikomanagement.
Oberbürgermeister Thomas Keck und Baubürgermeisterin Angela Weiskopf hatten deshalb Anfang des Monats zu einer Informationsveranstaltung die Bezirksgemeinderäte und interessierte Bürger eingeladen, bei der sie ihr Handlungskonzept zum Starkregen-Risikomanagement vorstellen wollten.
Präsentation über Inhalte der Infoveranstaltung
Auch aus Degerschlacht waren Mitglieder des Ortschaftsrates der Einladung gefolgt.
Weil das Thema sicherlich auch für die Degerschlachter Einwohner interessant sein dürfte, stand es auf der Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzung am Mittwoch.
Die Räte hatten dazu ein 20seitiges Dokument erhalten, über das sie abstimmen sollten. Georg Billich hatte die offiziellen Folien der Stadt mitgebracht, mit der auch während der Veranstaltung ermittelte Risikobereiche präsentiert, geplante Aktionen sowie der Zeitplan dafür vorgestellt wurden.
Veränderungen der Temperaturverteilung
Unter dem Thema „Gemeinsam stark – Reutlingens Antwort auf Extremwetter“, hatte Müller über die Veränderungen der Temperaturverteilung berichtet. „Die Kurve ist verschoben“, erklärte Billich anhand einer Grafik. Die zeigte deutlich, dass es inzwischen weniger kalte Tage, dafür aber mehr heiße gebe als früher. Die mittleren Bereiche seien in etwa unverändert. Mehr Wasser, mehr Regenfälle seien die Folge.
Eigenverantwortung im Mittelpunkt des städtischen Konzepts
Eigenverantwortung stehe im Konzept der Stadt im Mittelpunkt, berichtete der stellvertretende Bürgermeister Georg Billich. Die Bevölkerung könne eine Menge selber tun, berichtete er von den Maßnahmen, die Müller in seinem Vortrag vorgestellt hat. Er stellte Maßnahmen vor, die den Wassereintritt verhindern könnten, wie beispielsweise Lichtschächte abzusichern, Kellerabgänge erhöhen und drucksichere Türen zu installieren. Wo der Wassereintritt nicht verhindert werden könne, solle man empfindliche Dinge sichern und eventuell die Nutzung dieser Bereiche so anpassen, dass der Schaden, der entstehen könnte, nicht so groß sei.
Neubauten sollten außerhalb der Risikogebiete entstehen. Hier sollten die Strukturpläne wie Flächennutzung und Bauleitplanung angepasst werden.
Künftig Überflutungsnachweis auch für Grundstücke unter 800 Quadratmeter erforderlich
Künftig soll die Abwassersatzung dahingehend geändert werden, dass auch für Grundstücke, die kleiner sind als 800 qm ein Überflutungsnachweis erforderlich sei, wenn dort gebaut oder umgebaut würde. Um diesen Überflutungsnachweis zu erhalten, muss gewährleistet sein, dass hier maximal 20 Liter pro Sekunde pro Hektar in die Abwasserkanäle abfließt. Auf den Grundstücken seien deshalb Einrichtungen erforderlich, die das Regenwasser entsprechend zurückhalten, wie beispielsweise Zisternen, die leer bleiben, so lange es keine Starkregenfälle gibt, so dass sie in jeder Situation genügend Regenwasser aufnehmen könnten. Ein Durchlassventil soll dann dafür sorgen, dass das Wasser geregelt in Kanäle abfließt.
Die nächsten Schritte der Stadt seien nun eine Machbarkeitsstudie, Termine, eine Zeitschiene soll festgelegt, Kosten geplant werden.
„Starkregen-Management ist eine Gemeinschaftsaufgabe zwischen Bund, Kreis, Land, Stadt und Bürger“, seien die abschließenden Worte des Stadtentwässerungs-Fachmannes gewesen, so Georg Billich abschließend.
Auch Degerschlacht betroffen

Auch über Risikogebiete in Degerschlacht sei gesprochen worden, berichtete der stellvertretende Bürgermeister Georg Billich von der Infoveranstaltung der Stadt über das Starkregen-Risikomanagement, das er am 7. November besucht hatte.
Ein Risikobereich sei hier vor allem die Zeilstraße.
Risikobereich Zeilstraße
Eine Möglichkeit sei es hier, den Graben in diesem Bereich zu erweitern, weil der das Oberflächenwasser dort nicht mehr schlucken könne, berichtete Ute Dunkl. Doch bisher sei es daran gescheitert, dass die Eigentümer die Flächen, die dazu nötig wären, nicht hergäben.
Die Bezirksbürgermeisterin regte nochmal einen Ortstermin an. „Vielleicht fällt uns ja vor Ort noch etwas ein, was man machen kann“, schlug sie vor.
Aktuell 1000 Liter pro Sekunde Durchlauf
Der bisherige Ausbau habe durchaus schon etwas gebracht, berichtete Axel Walker. Aktuell könnten dort nun 1000 Liter pro Sekunde durchlaufen. „Mehr ist aber nicht möglich“, weiß Walker aus seiner Erfahrung als Bauleiter im Tiefbau. Eine Außenerweiterung wäre gut.
„Im Grunde ist in dem Gebiet nur noch ein Haus betroffen“, berichtete Ute Dunkl. „Ein Mäuerle würde da schon viel bringen“, ist sie überzeugt.

Die Anwohner in der Zeilstraße haben selbst schon viel in die eigenen Hände genommen. Bei Hochwassergefahr werden alle Nachbarn per WhatsApp-Gruppe informiert. Wer da ist, hilft, die dafür vorgesehenen Halterungen an der Straße mit Dielen zu bestücken, so dass das Wasser an den Häusern vorbeischießen kann, ohne Schaden anzurichten.
Leiblestraße Risikogebiet?
Auch die Leiblestraße sei als Risikogebiet eingeschätzt worden, berichtete Georg Billich „Hier hat es aber noch nie Probleme mit Starkregen gegeben“, waren sich die Räte einig.
Wo das Wasser wann und in welcher Stärke fließe, würde anhand der Topographien errechnet“, erklärte Axel Walker. „Im Bebauungsplan steht auch, dass das Wasser von den Feldern über die Käthe-Kollwitz-Straße, das Grundstück, auf dem das Pflegeheim gebaut werden soll bis zum Friedhof fließen würde“, sagte er. Doch hier habe es noch nie Probleme gegeben.
„Wir sind doch hier kein Hochwassergebiet!“
„Wir sind doch hier kein Hochwassergebiet“, fand Ute Dunkl die Maßnahmen für Degerschlacht auch eher etwas übertrieben und hatte damit die volle Zustimmung ihrer Räte.
Ob es Probleme bei Extremwitterungen wie Starkregen gebe, hänge in erster Linie auch von der Flächenbeschaffenheit und der Oberflächengestaltung ab, weiß Jörg Maurer aus seiner täglichen Arbeit als Landschaftsgärtner. Dies gelte es bei der Neuregelung der Satzung zu berücksichtigen. „Bei uns auf dem Grundstück ist selbst bei dem Hagelsturm 2013 alles versickert“, berichtet er.

„Es trifft jeden Einzelnen am Geldbeutel“
Viel Zündstoff bot das geplante Handlungskonzept der Stadtentwässerung für das Starkregen-Risikomanagement, das der stellvertretende Ortschaftsratsvorsitzende Georg Billich am Mittwoch während der Sitzung vorstellte. Die Räte sollten darüber abstimmen, dass sie es zur Kenntnis genommen hätten. Ob sie mit dem, was die Stadt hier vorgelegt hat, einverstanden seien, stand nicht zur Debatte.
Und das waren sie ganz und gar nicht.
Überflutungsnachweis künftig auch für kleine Grundstücke?
So wie es die Vorlage vorsieht, soll künftig ein Überflutungsnachweis auch für Grundstücke erforderlich sein, die kleiner als 800 Quadratmeter sind.
„Das bedeutet, das künftig jeder, der ein bebautes Grundstück hat und hier eine Nutzungsänderung einen Umbau oder einen Neubau plant, diesen Nachweis vorlegen muss“, erklärte Axel Walker. „Es waren so viele Leute auf der Infoveranstaltung, Ingenieure, Architekten, Fachleute – warum ist das niemandem aufgefallen?“, wunderte sich Bezirksbürgermeisterin Ute Dunkl.
„Warum ist das niemandem aufgefallen?“
Eine Erklärung hatte niemand. Vielleicht sei den Besuchern die Tragweite nicht klar gewesen oder die zwei Sätze auf der Folie seien einfach untergegangen in der Flut der Informationen.
Walker war es aufgefallen, als er die Baugenehmigung für ein Degerschlachter Unternehmen mit einer Grundstücksgröße von weniger als 800 Quadratmetern bei der Stadt beantragen wollte. Der Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass hier zunächst ein Überflutungsnachweis vorgelegt werden müsse. Walker hatte Einspruch eingelegt. Die aktuelle Fassung der DIN-Norm für die Grundstücksentwässerung aus dem Jahr 2016 sehe eine Pflicht zu Überflutungsnachweisen für Kanalisationssysteme ab einer Grundstücksgröße von 1000 Quadratmetern vor. Walkers Einspruch wurde schließlich zwar stattgegeben, einen Überflutungsnachweis muss der Unternehmer aber dennoch vorlegen. „Dadurch entstehen dem Bauherrn nun enorme zusätzliche Kosten im fünfstelligen Bereich“, berichtete er.
Änderung der Abwassersatzung geplant
Die DIN-Norm sieht aber auch vor, dass die Gemeinden in ihrer Abwassersatzung andere Bedingungen festlegen können.
„Und genau das plant die Stadt jetzt in ihrer Infrastrukturanpassung der Stadtentwässerung“, so Walker und findet „Die Stadt macht es sich da ziemlich einfach, wenn sie die Verantwortung auf die Grundstückseigentümer abwälzt.“
Rückhalteräume erforderlich
In den Anforderungen an Überflutungsnachweise wird erklärt, was der Bauherr zu tun hat, damit Starkregen keinen Schaden anrichten kann. Von Rückhalteräumen wie Rückhaltebecken ist da die Rede. Und dass eine Ableitung auf öffentliche Flächen (Straßen) oder Nachbargrundstücke nicht zulässig sei. Aber nach der DIN-Norm seien eben nur große Grundstücke betroffen. Wortwörtlich ist hier zu lesen „Ausnahmen gelten für kleine Grundstücke mit bis zu 800 Quadratmeter abflusswirksamer Fläche.“ (https://www.sieker.de/fachinformationen/article/ueberflutungsnachweise-nach-din-1986-100-556.html)
„Ein normaler Bürger hat den Platz doch gar nicht“
Ein normaler Bürger habe den Platz für solche Maßnahmen doch gar nicht, waren die Räte sicher. Und: „Es trifft jeden einzelnen heftig am Geldbeutel“, gaben sie zu bedenken.
Richtig überzeugt davon, dass die Stadt tatsächlich vorhat, diese Verpflichtung auch für kleine Grundstücke einzuführen, waren die Räte dennoch nicht. Auch wenn es genau so auf der Folie angegeben war: Sie konnten es sich einfach nicht vorstellen. Deshalb wollte sich Ortsvorsteherin Ute Dunkl auf jeden Fall noch mal bei einem Termin mit der Stadt erkundigen, was die Stadt hier tatsächlich geplant habe.
„Verhindert Schaffung von Wohnraum“
„So lange dieser Punkt nicht geklärt ist, können wir dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen“, so die Meinung von Thomas Fuhr. „Wir können in vielen Punkten mitgehen, aber da ist der Haken.“
Damit hatte er die Räte hinter sich. „Es verhindert die Schaffung von Wohnraum“, war die einhellige Meinung.
Der Beschlussvorschlag wurde deshalb mit einer Stimme Enthaltung abgelehnt. (stö)