Rückschnitt von Bäumen und Hecken entlang öffentlicher Wege
Die Stadt Reutlingen erinnert alle Grundstückseigentümer daran, Bäume, Sträucher und Hecken entlang öffentlicher Verkehrsflächen zu überprüfen und – falls nötig – zurückzuschneiden.
Für Geh- und Radwege gilt eine Durchgangshöhe von 2,50 Metern, für Fahrbahnen 4,50 Meter.
Auch Verkehrszeichen, Ampeln, Straßenlaternen und Hinweisschilder müssen frei sichtbar bleiben.
An Kreuzungen und Einmündungen darf der Bewuchs eine Höhe von 80 Zentimetern nicht überschreiten, um die Sicht nicht zu behindern.
Rückschnitte sind – unter Beachtung des Natur- und Artenschutzes – zwischen dem 1. Oktober 2025 und dem 28. Februar 2026 erlaubt.