Grüngutabfuhr am 26. März

 

Wie das Bezirksamt mitgeteilt hat, wird in Degerschlacht am Mittwoch, dem 26. März, Grüngut abgeholt. 

Das Grüngut muss am Abfuhrtag ab 6 Uhr am Straßenrand sichtbar bereitgestellt werden. Eine Abfuhrmenge von drei Kubikmeter je Grundstück darf nicht überschritten werden.

 3 Kubikmeter je Grundstück

Damit das Grüngut von den städtischen Mitarbeitern mitgenommen werden kann, sind bestimmte Regeln zu beachten:

 Größeres Material, wie Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, muss gebündelt werden. Ein Bündel darf nicht mehr als 10 Kilogramm wiegen und höchstens 1,5 Meter lang sein. Äste und Baumholz dürfen höchstens 15 Zentimeter Durchmesser haben, dies gilt auch für Wurzeln, die von Erde befreit sein müssen. Zum Bündeln bitte nur Naturschnur verwenden!

 

 Jutesäcke für kleineres loses Material

Für kleineres, loses Material, wie Laub, Rasenschnitt, kleine Äste, Heu etc., dürfen städtische Jutesäcke mit dem Aufdruck „Grüngut – trocken“ verwendet werden. Diese sind zum Selbstkostenpreis von 3,00 € beim Bezirksamt Degerschlacht erhältlich (hierfür ist keine Terminvereinbarung notwendig). In anderen Jutesäcken oder in Papier- oder Plastiksäcken bereitgestellte Gartenabfälle werden nicht mitgenommen!