— Satzungsänderung:
„Ein Antrag zur Erteilung eines Antrags-formulars …“
„Ein Antrag zur Erteilung eines Antragsformulars …“ sang einst Reinhardt Mey und ich war überzeugt, das sei maßlos übertrieben.
War es nicht.
Am Samstag las ich im offiziellen Amtsblatt der Stadt Reutlingen, das dem Wochenblatt beigelegen hat:
„Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung“.
Dem ist ja eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.
Außer: Dass hier vielleicht noch das Antragsformular fehlt. Das Antragsformular zur Beantragung der Satzung zur Änderung der Satzung …

So richtig versteh ich diesen Satz in der Satzung eigentlich nicht. Denn da steht auch: „Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.“
Jetzt bin ich nicht sicher: Ist es die Satzung zur Änderung der Satzung, die hier in Kraft tritt oder schon die Satzung selbst?
Jedenfalls steht hier auch: Die Niederschlagswassergebühr beträgt je qm versiegelte Fläche und Jahr 0,69 €
Ich denke aber es gibt bessere Maßnahmen, um die Folgen von Starkregen zu verhindern …
findet Eulalia, die Eulenfrau