Dieser Punkt geht an mich …

Oh – nein! Wie blöd kann man sein? Wenn ich schon mal mit dem Auto unterwegs bin. Jetzt hab ich einen Punkt in Flensburg. Und das, obwohl ich ja tatsächlich meistens eher mit dem Rad unterwegs bin. Auch zum Einkaufen.

Aber fangen wir mal von vorne an.

Wenn ich schon mal mit dem Auto unterwegs bin…

Heute war ich eben mit dem Auto unterwegs. Zu meiner fast 100-Jährigen Schwiegermutter. Und die wohnt in Gönningen. Na ja, die Entfernung schaff ich normalerweise auch mit dem Rad. Ok – auf dem Hinweg brauch ich ein kleines bisschen Motorunterstützung. Da, wo es von Pfullingen nach Gönningen geht. Da geht es ewig lang bergauf.

Aber gut. Auch das hätte ich gehabt. Ich hab ja so ein leichtes Rad, das eigentlich fährt, wie ein normales, aber wo man bei ewigen Bergaufstrecken oder mit Gegenwind auch schon mal ein bisschen Motorschub zuschalten kann. Das ist dann wie mit Rückenwind.

Aber wie gesagt, ich war halt mit dem Auto unterwegs.

Auf dem Rückweg wollte ich einkaufen. Wenn ich schon mal unterwegs bin. Brauch ich nicht extra los, dachte ich. Und fahr also am Freibad rechts ab, über die Gustav-Schwab-Straße zu diesem Knoten zur Konrad-Adenauer Straße hoch.

Plötzlich mitten in der Polizei-Großkontrolle

Und da ging es nicht weiter. Oder zumindest nur sehr sehr schleppend. Auf Höhe Bösmannsäcker stand eine handvoll Polizisten verstreut und winkten Autos raus auf den Festplatz. Da waren viele Parkbuchten gekennzeichnet. Jede Menge Polizisten, Autos, Menschen, die vor und neben ihren Fahrzeugen standen, ein paar Zelte vom THW und auch da viele Menschen, Tische und Bänke.

Spannend, dachte ich. Wobei, wenn Polizei im Spiel ist, ist es ja selten etwas Gutes.

Hab ich schon gesagt? Mich zogen sie eben auch raus.

Parkplatz Nummer 7

Ich sollte auf den Parkplatz mit der Nummer 7 fahren, weil ja sonst alles voll war.

Hab ich dann auch gemacht. Und eigentlich hab ich alles richtig gemacht. Ich fand mich sehr vorbildhaft. Mit allem. Angechnallt, fahrsicheres Auto, geblinkt, wenn es etwas zu blinken gab und überhaupt. Ich bin eine sehr umsichtige und vorsichtige Fahrerin.

Die Kontrolle verlief dann auch unspektakulär. Ich sollte meine Papiere zeigen. Die wurden überprüft und der Polizist wünschte mir eine gute Fahrt.

 

Mit dem Handy in der Hand

Ich fand das alles aufregend. So aufregend, dass ich unbedingt ein paar Fotos davon machen wollte, um meinem Lieblingsehemann zeigen zu können, was ich heute erlebt hab. Das Fahrzeug rollte. Im Schritttempo. Und ich hatte das Handy in der Hand.

Der Polizist, der am nächsten bei mir stand schüttelte den Kopf und sagte: „Wie kann man nur so dämlich sein …!“ (Er hatte ja Recht) „Wenn 50 Polizisten um einen herum stehen mit dem Handy am Steuer zu fotografieren.“

Äh – ja. Man kann. Also ich kann. So dämlich sein. Ich hab nämlich.

„Geben Sie Ihr Fehlverhalten zu?“, fragte er. Ich gab. Zerknirscht.

Und dann nochmal: Fahrzeugpapiere. Personalausweis. Adresse, Telefonnummer.

Alkohol,Drogen und eine verdächtige Oma mit altem Auto

Warum denn dieses ganze Aufgebot hier, wollte ich dann wenigstens wissen.

„Aus gegebenem Anlass“, sagte der Mann. „Alkohol- und Drogenkontrolle.“

Alkohol und Drogen? Ich? Wie kommen die denn darauf, ausgerechnet mich im Oma-Alter rauszuziehen. „Na ja“, sagte der Mann, „Ihr Auto ist ja schon ein bisschen ungewöhnlich.“ Na ja, da hat er wohl Recht.

Es ist 27 Jahre alt und wunderschön.

Und irgendwie hat das was: Ich. Verdächtigt des Alkohol- oder Drogenkonsums …

Darauf erstmal … mh – einen Schluck Cola vielleicht …?

Was auch immer – ich bin bereit für den Feierabend.

Eure Eulalia, die Eulenfrau aus Degerschlacht.

Was mich nun erwartet:

    • Das Vergehen: Die Nutzung eines Mobiltelefons bei laufendem Motor (selbst im Schritttempo oder beim Rollen) ist laut § 23 Abs. 1a StVO strikt untersagt.
    • Die Quittung: Das kostet aktuell standardmäßig 100 Euro Bußgeld plus Gebühren und Auslagen (meistens landet man dann bei ca. 128,50 Euro) sowie genau 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg.
    • Kein Fahrverbot: Solange ich „nur“ fotografiert hab und keine konkrete Gefährdung oder gar ein Unfall vorlag, bleibt es bei dem einen Punkt. Mein Führerschein ist also immerhin nicht in Gefahr – die Fahrten zur Schwiegermutter sind weiterhin gesichert!