— Uhrumstellung.
Ab Sonntag gehen die Uhren auch in Degerschlacht anders.
Nun ist es amtlich: Degerschlacht hat zwei Naturdenkmale. Einmal ist es die große Linde in der Schwindstraße bei der Nummer 8. Das zweite Naturdenkmal ist die Kastanie an der Kirche. Dafür stimmte der Degerschlachter Ortschaftsrat einstimmig während seiner Sitzung am vergangenen Montag, dem 21. Oktober.
Katrin Reichenecker, Fachgebietsleiterin Natur-, Arten- und Bodenschutz hatte die Novellierung der Verordnung der Stadt Reutlingen zum Schutz von Naturdenkmalen Reutlingen mit Ortsteilen (Naturdenkmalschutz-Verordnung) vorgestellt.
Naturdenkmale dürfen nicht gefällt werden
Dass die Kastanie genauso wie die Linde nun den Status von Naturdenkmalen haben, bedeutet, dass sie nun für immer an ihrem Standort bleiben, egal, was passiert. Gefällt werden dürfen diese Bäume nicht mehr. Selbst wenn der Baum in vielen Jahren längst eingegangen sein sollte, bleibe sein Gerippe stehen, erklärte Katrin Reichenecker.
Sollte so ein Naturdenkmal den Verkehr gefährden, müsse es verkehrssicher gemacht werden. Abgeholzt werden dürfe es trotzdem nicht.
Die Stadt freut sich über weitere Vorschläge
Noch bis zum 31. Dezember 2024 sind die Bürger gefragt, Vorschläge für weitere Naturdenkmale bei der Stadt einzureichen.
Wer besondere Bäume oder Flächen kennt, kann diese bei der Stadt auf der Seite
Ein Naturschutzdenkmal können einzelne Bäume oder Flächen bis zu einer Größe von fünf Hektar sein.
Schützenswert sind die Bäume immer dann, wenn sie von wissenschaftlicher, naturgeschichtlicher oder landeskundlicher Bedeutung sind. Aber auch, wenn sie einfach selten, besonders schön sind oder eine besondere Eigenart haben, können sie unter Naturdenkmalschutz gestellt werden.
Eigentümer muss zustimmen
Wenn ein Baum, eine Fläche oder ein Teil davon auf privatem Grund steht, muss der Eigentümer auf jeden Fall zustimmen. Ohne das ist es nicht möglich, das Stück Natur unter diesen besonderen Schutz zu stellen.
Schließlich ist hier dann eine besondere Pflege nötig und nicht jeder will oder kann die so gewährleisten, wie die Verordnung es vorschreibt. Deshalb übernehme die Stadt die Verantwortung, teilte Katrin Reichenbach mit. Wer so einen Baum auf seinem privaten Grundstück schützen lässt, wird von der Stadt unterstützt.
Übernahme bis zu 50% der Pflegekosten möglich
Die Baumpflege wird von Fachleuten übernommen. Bis zu 50 % der Pflegekosten könnte die Stadt übernehmen. „Das hängt allerdings von der Haushaltslage ab“, so die Fachgebietsleiterin Natur-, Arten- und Bodenschutz. Im Schnitt seien das etwa 1000 Euro pro Pflege, sagte sie.
Alle neun Monate werden so ausgewiesenen Bäume und Flächen von der Stadt kontrolliert. An die Eigentürmer geht dann ein Bericht. (RS)

Sie stehen unter Naturdenkmalschutzu und bleiben für immer: Die Kastanie an der Kirche und die Linde in der Schwindstraße
